Jobbeschreibung
Kinderpfleger/-in (m/w/d)
Wir suchen Sie für die verschiedenen Pflegeteams an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stellen wurden ab dem Schuljahr 2024/2025 neu geschaffen und sind in Teilzeit und unbefristet zu besetzen.
Ihr Einsatz erfolgt an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (z. B. Gustav-Werner-Schulkindergarten mit 58 % Stellenanteilen) und körperlich-motorische Entwicklung (Margarete-Steiff-Schule mit 83 % Stellenanteilen). Sie arbeiten in einem multiprofessionellen Team und unterstützen die Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf an den verschiedenen Schulen und Schulkindergärten in ihren individuellen Bedürfnissen.
Ein Job, der Sie begeistert
- Sie unterstützen die Kinder und Jugendlichen im Schulalltag und geben ihnen Hilfestellungen je nach Bedarf in der Grundpflege, Nahrungsaufnahme, der Mobilität und weiteren individuellen Anforderungen
- während der Unterrichtszeiten unterstützen Sie die Kinder und Jugendlichen in ihren individuellen Bedürfnissen
- schulische und außerschulische Maßnahmen begleiten Sie im Rahmen Ihrer Aufgaben
- Sie setzen Hygienemaßnahmen um und pflegen und warten die technischen Hilfsmittel
Eine Änderung oder Ergänzung des Aufgabengebiets bleibt vorbehalten.
Die Arbeitszeit richtet sich nach den jeweiligen Schulzeiten und verteilt sich je nach Beschäftigungsumfang auf ganze Tage in der Woche. Die Schulferien sind grundsätzlich frei – zum Ausgleich dieser, über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehenden freien Tage, werden in den Schulwochen Mehrarbeitsstunden geleistet, die abhängig vom Beschäftigungsumfang sind. Es stehen mehrere Teilzeitstellen zur Verfügung.
Ihr Profil, das zu uns passt
- abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte (Kinder-)Pflegekraft, Heil- und Erziehungspfleger/-in, Heilerzieher/-in oder vergleichbare Qualifikation
- alternativ dazu eine anerkannte Qualifizierung im pädagogischen oder betreuenden Bereich z. B. Betreuungskraft, Integrationskraft oder Schulbegleitung mit einer mind. einjährigen Berufstätigkeit mit förderbedürftigen Kindern und Jugendlichen
(bei ausländischen Abschlüssen ist eine beglaubigte Übersetzung und eine Anerkennung des Abschlusses erforderlich) oder
- eine mehrjährige Tätigkeit im oben genannten Bereich (mit Nachweis)
- idealerweise haben Sie besonderes Einfühlungsvermögen und Verständnis für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
- Nachweis über Masernschutz ist erforderlich (ab Jahrgang 1971)
Freuen Sie sich auf
- einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
- eine sinnstiftende und abwechslungsreiche Tätigkeit
- familienfreundliche Arbeitszeiten ohne Schicht- und Wochenenddienste
- persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
- betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
- ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
- das Fahrradleasing-Angebot "StuttRad“
- Gesundheitsmanagement und Sportangebote
- Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte – bis zu 150 € monatlich
- zusätzliche Regenerationstage
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Entgeltgruppe S 4 TVöD SuE.
Noch Fragen?
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Frau Napolitano unter 0711 216-81457 oder semra.napolitano@stuttgart.de gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Herrn Kerner unter 0711 216-82801 oder f.kerner@stuttgart.de. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter www.stuttgart.de/karriere.
Bitte teilen Sie uns in Ihrer Bewerbung mit, für welchen Schulstandort Sie sich interessieren und gerne eingesetzt werden möchten.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 23.05.2025 an unser Online-Bewerbungsportal. Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 40P/0008/2025 an das Schulverwaltungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Hauptstätter Str. 79, 70178 Stuttgart senden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.