Studentische Aushilfe (gn*) Reisemedizinische Impfsprechstunde – Teilzeit

1. Mai 2025

Jobbeschreibung

Studentische Aushilfe (gn*) Reisemedizinische Impfsprechstunde

Befristet auf ein Jahr | in Teilzeit mit 5 Wochenstunden | Vergütung nach TV-L | Institut für Medizinische Mikrobiologie | Reisemedizinische Impfsprechstunde | Kennziffer 10655

Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.

Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf fachliche Kompetenz im Institut für Medizinische Mikrobiologie – am besten mit DIR!

VERANTWORTUNGSVOLLE AUFGABEN:

  • Empfang der Patienten der Reisemedizinischen Impfsprechstunde dienstags oder freitags zwischen 15:30 – 18:30 Uhr
  • Vorbereitung der Abrechnung der erbrachten Leistungen in Abstimmung mit dem Erlösmanagement
  • Telefondienst während der Sprechzeiten und Terminvergabe
  • Bestellung von Verbrauchsmaterialien (inkl. Impfstoffen)

ANFORDERUNGEN:

  • Gültige Immatrikulation an einer Hochschule

WIR BIETEN:

  • Gute Einarbeitung
  • Einblicke in die Inhalte und Abläufe von reisemedizinischen Beratungen (inkl. Impfungen, Malariaprophylaxe etc.)
  • Flexibles Dienstmodell durch Abstimmung der Dienstzeiten mit weiteren studentischen Aushilfen
  • Mitarbeit in einem Team aus Ärzten
  • Gute Vereinbarkeit von Nebenjob und Studium

Rückfragen an: Univ.-Prof. Frieder Schaumburg, T 0251 83-52767.

Jetzt bewerben über unser Karriereportal bis zum 20.05.2025.

BESTE BEDINGUNGEN:

Abwechslungsreich

Flexible Arbeitszeiten

Relevante Berufserfahrung

Attraktive Vergütung

Vieles mehr …

  • Abwechslungsreich
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Relevante Berufserfahrung
  • Attraktive Vergütung
  • Weitere Vorteile

(*gn=geschlechtsneutral)

Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.

Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster
www.ukm.de

Ort